Erwerb der Mitgliedschaft
Dem AGV Stahl können satzungsmäßig Unternehmen und Betriebe beitreten,
•
die Eisen und Stahl erzeugen oder verarbeiten,
•
solche Unternehmen beherrschen,
•
die von solchen Unternehmen abhängig sind, auch wenn sie nicht Eisen oder Stahl erzeugen oder verarbeiten.
Die wichtigste Konsequenz einer Vollmitgliedschaft: Es gelten die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge.
Wenn ein Unternehmen keine Tarifbindung will oder die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es eine Gastmitgliedschaft erwerben. Es ist in diesem
Fall nicht an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden, im Übrigen aber an der Verbandsarbeit voll beteiligt (siehe: Tätigkeiten).
Durch die Gastmitgliedschaft wird die Mitgliedschaft in anderen Arbeitgeberverbänden nicht berührt.
Über die näheren Konditionen einer (Gast)Mitgliedschaft informieren wir Sie gerne unter Telefon: 0211/45472-0.