Tarifverträge
Der Abschluss von Tarifverträgen ist die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes.
Die wesentlichen Tarifverträge in der Stahlindustrie sind:
•
Manteltarifvertrag: Er regelt u.a. Arbeitszeitdauer, -verteilung, Zuschläge, Urlaub, Einstellung und Kündigung.
•
Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag: Hier ist jeweils die Systematik der Lohn- bzw. Gehaltsfindung niedergelegt.
•
Lohn, Gehalts- bzw. Ausbildungsvergütungsabkommen: Sie regeln die aktuelle Höhe des Lohnes bzw Gehaltes oder der Ausbildungsvergütung.
•
Tarifvertrag Dual Studierende: Er regelt die Rahmenbedingungen für Dual Studierende in den Unternehmen
•
Tarifvertrag über Sonderzahlungen: Er bestimmt die Mindesthöhe der jährlichen Sonderzahlungen auf 110 % eines Monatseinkommens.
•
Tarifvertrag über eine zusätzliche tarifliche Vergütung: Er beinhaltet eine zusätzliche tarifliche Vergütung, die vom Arbeitnehmer in Freizeit
umgewandelt werden kann.
•
Tarifvertrag über eine Sonderzahlung zur Beschäftigungssicherung: Er beinhaltet eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber in Freizeit umwandeln
kann.
•
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten: Er ermöglicht die Absenkung der Arbeitszeit auf 28
Stunden, die Arbeitszeitflexibilisierung durch Stunden-/Schichtverlegungen (Kontostand max. 192 Stunden positiv oder negativ) sowie die
Übernahme der Ausgebildeten.
•
Tarifvertrag über Altersteilzeit: Er ermöglicht den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses frühestens ab Vollendung des 55.
Lebensjahres von zwei bis sechs Jahren Dauer.
•
Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen: Schreibt die vom Gesetzgeber nicht mehr aktualisierten Mindestnettoentgelttabellen fort.
•
Tarifvertrag über Langfristkonten: Er ermöglicht den Aufbau von Wertguthaben zur vorübergehenden oder vorzeitigen Freistellung aus dem
aktiven Beschäftigungsverhältnis.
•
Tarifvertrag zur Gestaltung des demographischen Wandels: Er schafft Reaktionsmöglichkeiten auf die sich verändernde Altersstruktur der
Belegschaften.
•
Tarifvertrag zur Bezahlung von Leiharbeitnehmern: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, darauf hinzuwirken, dass Leiharbeitnehmer
während des Einsatzes bei ihnen Anspruch auf ein Vergleichsentgelt i.S.d. in diesem Tarifvertrag festgelegten Definition haben.
•
Tarifvertrag zur Überlassungshöchstdauer nach dem AÜG: Er ermöglicht die Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer durch
Betriebsvereinbarung auf bis zu 36 Monate.
•
Tarifvertrag über den Einsatz von Werkverträgen: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, auf von ihnen beauftragte Werkunternehmen
einzuwirken, die im Verhältnis zu deren Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge usw. einzuhalten.
•
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung: Er ermöglicht die Umwandlung des Entgeltes zum Zwecke der Altersversorgung.
•
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Er ermöglicht die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für Anlageformen nach dem
5. Vermögensbildungsgesetz.
•
Ergänzungstarifvertrag zum Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Auszubildende erhalten höhere vermögenswirksame Leistungen,
wenn sie diese altersvorsorgewirksam anlegen.