Tarifverträge
Der Abschluss von Tarifverträgen ist die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes.
Die wesentlichen Tarifverträge in der Stahlindustrie sind:
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Manteltarifvertrag: Er regelt u.a. Arbeitszeitdauer, -verteilung, Zuschläge, Urlaub, Einstellung und Kündigung.
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Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag: Hier ist jeweils die Systematik der Lohn- bzw. Gehaltsfindung niedergelegt.
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Lohn, Gehalts- bzw. Ausbildungsvergütungsabkommen: Sie regeln die aktuelle Höhe des Lohnes bzw Gehaltes oder der Ausbildungsvergütung.
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Tarifvertrag Dual Studierende: Er regelt die Bedingungen für dual Studierende in einem ausbildungsintegrierenden oder praxisintegrierenden dualen Studium.
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Tarifvertrag über Altersteilzeit: Er ermöglicht den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres von zwei bis
sechs Jahren Dauer.
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Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen: Schreibt die vom Gesetzgeber nicht mehr aktualisierten Mindestnettoentgelttabellen fort.
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Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten: Er ermöglicht die Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden, die
Arbeitszeitflexibilisierung durch Stunden-/Schichtverlegungen (Kontostand max. 192 Stunden positiv oder negativ) sowie die Übernahme der Ausgebildeten.
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Tarifvertrag über Langfristkonten: Er ermöglicht den Aufbau von Wertguthaben zur vorübergehenden oder vorzeitigen Freistellung aus dem aktiven
Beschäftigungsverhältnis.
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung: Er ermöglicht die Umwandlung des Entgeltes zum Zwecke der Altersversorgung.
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Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Er ermöglicht die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für Anlageformen nach dem 5.
Vermögensbildungsgesetz.
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Ergänzungstarifvertrag zum Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Auszubildende erhalten höhere vermögenswirksame Leistungen, wenn sie diese
altersvorsorgewirksam anlegen.
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Tarifvertrag über Sonderzahlungen: Er bestimmt die Mindesthöhe der jährlichen Sonderzahlungen auf 110 % eines Monatseinkommens.
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Tarifvertrag über eine zusätzliche tarifliche Vergütung: Er beinhaltet eine zusätzliche tarifliche Vergütung, die vom Arbeitnehmer in Freizeit umgewandelt werden
kann.
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Tarifvertrag über eine Sonderzahlung zur Beschäftigungssicherung: Er beinhaltet eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber in Freizeit umwandeln kann.
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Tarifvertrag über die Einigungsstelle: Er enthält die Regularien für das Zusammentreten der tariflichen Einigungsstelle.
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Tarifvertrag zur Gestaltung des demographischen Wandels: Er schafft Reaktionsmöglichkeiten auf die sich verändernde Altersstruktur der Belegschaften.
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Tarifvertrag zur Bezahlung von Leiharbeitnehmern: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, darauf hinzuwirken, dass Leiharbeitnehmer während des Einsatzes bei
ihnen Anspruch auf ein Vergleichsentgelt i.S.d. in diesem Tarifvertrag festgelegten Definition haben.
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Tarifvertrag zur Überlassungshöchstdauer nach dem AÜG: Er ermöglicht die Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer durch Betriebsvereinbarung
auf bis zu 36 Monate.
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Tarifvertrag über den Einsatz von Werkverträgen: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, auf von ihnen beauftragte Werkunternehmen einzuwirken, die im
Verhältnis zu deren Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge usw. einzuhalten.