Neues aus Arbeits- und Sozialpolitik
In zwei- bis dreiwöchigen Abständen informieren wir unsere Mitgliedsunternehmen durch unsere “Nummerierten Rundschreiben” über arbeits- und sozialrechtliche Entwicklungen, Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie sozialpolitische Daten. Nachfolgend finden Sie den “Eiligen Leser” unserer Rundschreiben. Dies ist ein Überblick über die in dem aktuellen Rundschreiben behandelten Themen. Für weitere Informationen steht Ihnen der Arbeitgeberverband Stahl e.V. gerne zur Verfügung unter Telefon: 0211/ 45472-0
_____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 10/23 vom 24.05.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Allgemeines/Verschiedenes BMJ und BMFSFJ haben einen Referentenentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht (s.S. 3 - 4). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Bundestag und Bundesrat haben das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen; die BDA hat ihre Handlungsempfehlungen aktualisiert (s.S. 5 - 6). Ausländische Arbeitnehmer Die Broschüre „Arbeiten in Deutschland - Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ wurde aktualisiert (s.S. 7). Seit 1. April 2023 sind Erleichterungen bei der Beantragung der Zustimmung der BA im Bereich des Internationalen Personalaustausches in Kraft getreten (s.S. 8). Datenschutz Die Bestimmung eines der Höhe nach ins Ermessen des Gerichts gestellten Schadenersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DS-GVO richtet sich nach § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO (BAG, Urteil vom 05.05.2022) (s.S. 9 - 16). Einstellung/Bewerbung Das Praxishandbuch „Diskriminierungsschutz im Bewerbungsverfahren“ von Tabea Benz ist erschienen (s.S. 17). Europäische Union Der Beschäftigungsausschuss des EP hat den legislativen Initiativbericht mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union angenommen; der Beschäftigungsausschuss hat sich auf einen Rechtstextvorschlag für die Richtlinie verständigt (s.S. 18 - 19). Die Lohntransparenz-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht (s.S. 20). Kündigung/Kündigungsschutz Das BAG meint, das von ihm entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie vermittelt wird, und hat darum verschiedene Verfahren dem EuGH vorgelegt (BAG, Beschluss vom 11.05.2023) (s.S. 21- 22). Lebenshaltung Im April 2023 stieg der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 7,2 % und in Nordrhein-Westfalen um 6,8 % (s.S. 23 - 24). Mitbestimmung Die von der GDA herausgegebene Textausgabe mit den verschiedenen Mitbestimmungsgesetzen und deren Wahlordnungen wurde aktualisiert (s.S. 25). Tarifvertrag/Tarifvertragsrecht Der Arbeitsentwurf eines Bundestariftreuegesetzes liegt vor (s.S. 26 - 27). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 09/23 vom 09.05.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. ____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt Im April 2023 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 8.000 auf 2.586.000 gesunken (s.S. 3 - 4). Betriebsverfassung Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist (BAG, Beschluss vom 08.03.2022) (s.S. 5 - 10). Datenschutz BMAS und BMI haben einen Stakeholder-Dialog zum Beschäftigtendatenschutz eröffnet (s.S. 11 - 20). Europäische Union Die erste Phase der Sozialpartnerkonsultation zu einer möglichen Revision der europäischen Betriebsräterichtlinie ist eröffnet worden (s.S. 21 - 22). Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Europäischen Union hat eine Rahmenvereinbarung zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten erarbeitet (s.S. 23 - 26). Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt (s.S. 27). Vermögensbildung BMF und BMJ haben den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen veröffentlicht, in dem auch neue Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Vermögensbildung enthalten sind (s.S. 28). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 08/23 vom 21.04.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt Im März 2023 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 26.000 auf 2.594.000 gesunken (s.S. 3 - 4 ). Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen (s.S. 5 - 7). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Das Bundeskabinett hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum ursprünglichen Gesetz zum Hinweisgeberschutz beschlossen (s.S. 8). Arbeitszeit Das BMAS hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt (s.S. 9 - 10). Betriebsverfassung Mit dem Ende der bundesweiten Regelungen für die Corona-Schutzmaßnahmen entfällt die Möglichkeit, Einigungsstellen, Betriebsversammlungen u.a. mittels audiovisueller Einrichtungen durchzuführen (s.S. 11). Elternzeit/Elterngeld Das BMFSFJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach Entbindung oder zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen, Familienstartzeit vorgelegt (s.S. 12 - 13). Kündigung/Kündigungsschutz Kündigt der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet er aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich (BAG, Urteil vom 29.03.2023) (s.S. 14 - 16). Der Arbeitgeber kann sich nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 S. 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangte, oder wenn sonst eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass sich die späte Kenntniserlangung einer kündigungsberechtigten Person als unredlich darstellt (BAG, Urteil vom 05.05.2022) (s.S. 17 - 26). Lebenshaltung Im März 2023 stieg der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 7,4 % und in Nordrhein-Westfalen um 6,9 % (s.S. 27 - 28). Pflegeversicherung/Pflegezeit Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beschlossen (s.S. 29 - 30). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 07/23 vom 05.04.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Die Entwürfe zum Hinweisgeberschutzgesetz wurden von der Tagesordnung des Bundestages am 30.03.2023 abgesetzt (s.S. 3). Aufhebungsvertrag Die Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages zur ausschließlichen sofortigen Annahme muss kein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns darstellen. Dieses Gebot soll ein Mindestmaß an Fairness sicherstellen (BAG, Urteil vom 24.02.2022) (s.S. 4 - 12). Berufsbildung Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes beschlossen, der die Bildungs(teil)zeit aus dem Referentenentwurf nicht mehr enthält (s.S. 13 - 15). Europäische Union Die Europäische Kommission hat den Bericht über die Durchführung der Arbeitszeitrichtlinie veröffentlicht (s.S. 16). Krankheit Telefonische Krankschreibungen sind nicht mehr möglich (s.S. 17). Literaturhinweise Wir verweisen auf arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften vornehmlich aus dem 1. Quartal 2023 (s.S. 18 - 28). Rentenversicherung Das BMAS hat den Entwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vorgelegt (s.S. 29 - 30 ). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 06/23 vom 22.03.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Allgemeines/Verschiedenes Das BMWK hat Fragen aus der Praxis zu den Energiepreisbremsengesetzen beantwortet (s.S. 3). Arbeitsmarkt Im Februar 2023 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 4.000 auf 2.620.000 gestiegen (s.S. 4 - 5). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Die Bundesregierung hat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz in zwei Gesetze aufgeteilt (s.S. 6). Arbeitszeit Die vom BAG entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden auch durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert (BAG, Urteil vom 04.05.2022) (s.S. 7 - 19). Kündigung/Kündigungsschutz Das BAG ersucht den EuGH um Auslegung des Zwecks der in Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG festgelegten Verpflichtung, der Arbeitsverwaltung eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat im Konsultationsverfahren zu übermitteln (BAG, Beschluss vom 27.01.2022) (s.S. 20 - 26). Lebenshaltung Im Januar 2023 stieg der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 8,7 % und in Nordrhein-Westfalen um 8,3 %. Im Februar 2023 stieg der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 8,7 % und in Nordrhein-Westfalen um 8,5 % (s.S. 27 - 29). ____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 05/23 vom 03.03.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt BMI und BMAS haben Referentenentwürfe zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt (s.S. 3 - 6). Europäische Union Die Europäische Arbeitsbehörde hat ihre Programmplanung für die Jahre 2023 bis 2025 veröffentlicht (s.S. 7 - 9). Gesellschaftsrecht Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ist im Wesentlichen am 1. März 2023 in Kraft getreten (s.S. 10 - 11. Gleichbehandlung/Gleichberechtigung Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt (BAG, Urteil vom 16.02.2023) (s.S. 12 - 13). Kurzarbeit Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben zu den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld Stellung genommen (s.S. 14 - 17). Pflegeversicherung/Pflegezeit Das BMG hat den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt, der u.a. eine Anhebung des Beitragssatzes vorsieht (s.S. 18 - 19). Urlaub Das BAG hat zur Frage der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen entschieden (BAG, Urteil vom 26.04.2022) (s.S. 20 - 27). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 04/23 vom 16.02.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt Im Januar 2023 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 162.000 auf 2.616.000 gestiegen (s.S. 3 - 4). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Der Bundesrat hat dem geplanten Hinweisgeberschutz nicht zugestimmt (s.S. 5). Arbeitszeit Gesamtmetall hat drei Gutachten zum Arbeitszeitrecht erstellen lassen (s.S. 6 - 11). Betriebsverfassung Der Betriebsrat überschreitet den ihm zustehenden Beurteilungszeitraum bezüglich der Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme bei einer Schulung mit Seminarbeigaben jedenfalls dann nicht, wenn der Seminarpreis marktüblich ist und vergleichbare Schulungen nicht wesentlich günstiger, aber wesentlich teurer am Markt zu buchen sind (BAG, Urteil vom 17.11.2021) (s.S. 12 - 23). Europäische Union Das Plenum des EP hat den legislativen Initiativbericht zur Revision der europäischen Betriebsräterichtlinie verabschiedet (s.S. 24 - 26). Urlaub Die dreijährige Verjährungsfrist für den Urlaubsabgeltungsanspruch beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ankommt (BAG, Urteil vom 31.01.2023) (s.S. 27 - 28). ______________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 03/23 vom 01.02.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Berufsbildung Das BMAS hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit vorgelegt (s.S. 3 - 4). Betriebliche Altersversorgung Wir veröffentlichen eine Übersicht der Verbraucherpreisindizes (s.S. 5 - 7). Corona Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar 2023 aus (s.S. 8). Das BMF hat ein Schreiben zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG veröffentlicht (s.S. 9). Europäische Union Zur Lohntransparenz-Richtlinie gab es eine politische Einigung im Trilog (s.S. 10 - 12). Gleichbehandlung/Gleichberechtigung Die Bundesregierung informiert über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes (s.S. 13 - 14). Lebenshaltung Im Dezember 2022 ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 8,6 % und in Nordrhein-Westfalen um 8,7 % gestiegen (s.S. 15 - 16). Mitbestimmung Das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist in Kraft getreten (s.S. 17 - 18). Teilzeitarbeit Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden (BAG, Urteil vom 18.01.2023) (s.S. 19 - 20). Unfallversicherung Das BMAS hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Anzeigen von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt (s.S. 21). Die Bundesregierung hat den Unfallverhütungsbericht 2021 vorgelegt (s.S. 22 - 27). Urlaub Das BAG-Urteil zur Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit hat wegen § 14 Ziff. 4 MTV Stahl keine Auswirkungen (s.S. 28 - 29). ______________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 02/23 vom 18.01.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Allgemeines/Verschiedenes Ein FAQ-Papier zu Fragen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht und zum Boni-/Dividendenverbot bei der Strom- und Gaspreisbremse liegt vor (s.S. 3). Der NKR hat seinen Jahresbericht 2022 herausgegeben, die Bundesregierung ihren Bericht zum Stand des Bürokratieabbaus und zur besseren Rechtsetzung (s.S. 4-5). Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU 219/158) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU wurde im BGBl. verkündet (s.S. 6). Arbeitsmarkt Im Dezember 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 20.000 auf 2.454.000 gestiegen (s.S. 7-8). Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist in Kraft getreten (s.S. 9-10). Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz Die arbeitsmedizinische Regel 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ wurde veröffentlicht (s.S. 11-12). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz in 2./3. Lesung verabschiedet. (s.S. 13). Ausländische Arbeitnehmer Die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU u.a. wurden neu festgelegt (s.S. 14). Berufsbildung Am 27. April 2023 findet der nächste Girls’ bzw. Boys’Day statt (s.S. 15-16). Datenschutz Die EU-Kommission hat den Entwurf eines neuen Datenschutzabkommens für den transatlantischen Transfer personenbezogener Daten veröffentlicht (s.S. 17). Einkommen-/Lohnsteuer Das Jahressteuergesetz 2022 wurde im BGBl. verkündet (s.S. 18-19). Literaturhinweise Wir verweisen auf arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Veröffentlichungen in den Fachschriften vornehmlich aus dem 4. Quartal 2022 (s.S. 20-26). Sozialversicherung Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz ist in Kraft getreten (s.S. 27-29). ______________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 01/23 vom 03.01.2023 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2023 beträgt 0,06 % (s.S. 3). Corona Im Arbeitsstättenausschuss wurde der Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel abgelehnt (s.S. 4). Krankheit Wir informieren über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (s.S. 5 - 10). Kurzarbeit Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld ist in Kraft getreten (s.S. 11). Lebenshaltung Im November 2022 stieg der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 10,0 % und in Nordrhein-Westfalen um 10,4 % (s.S. 12 - 13). Sozialgesetzbuch Das Bürgergeld-Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (s.S. 14). Sozialversicherung Wir geben einen Überblick über die seit dem 01.01.2023 maßgeblichen Größen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (s.S. 15 -22). Die Werte der Sachbezüge für die Bemessung von Steuern und Sozialabgaben sind für das Jahr 2023 heraufgesetzt worden (s.S. 23). Urlaub Die M+E-Hinweise „Urlaubsrecht - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers“ wurden aktualisiert (s.S. 24). Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen (BAG, Urteil vom 20.12.2022) (s.S. 25 - 27). Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dann aus freien Stücken nicht genommen hat (BAG, Urteil vom 20.12.2022) (s.S. 28 - 30). _____________________________________________________________________________________________________________________________ Rundschreiben Nr. 22/22 vom 15.12.2022 des Arbeitgeberverbandes Stahl e.V. _____________________________________________________________________________________________________________________________ F ü r d e n e i l i g e n L e s e r ! Arbeitsmarkt Im November 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland um 8.000 auf 2.434.000 gesunken (s.S. 4 - 5). Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen (s.S. 6 - 8). Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag Der Arbeitgeber kann aufgrund des Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist (BAG, Urteil vom 30.11.2022) (s.S. 9 - 10). Corona Es liegt ein neuer Entwurf zu einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor (s.S. 11 - 12). Einkommen-/Lohnsteuer Das BMF hat die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht; die BDA hat ihr FAQ-Papier aktualisiert (s.S. 13). Europäische Union Die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierten Gesellschaften tritt am 27. Dezember 2022 in Kraft (s.S. 14). Krankenversicherung Der GKV-Spitzenverband hat den Präventionsbericht 2022 herausgegeben (s.S. 15 - 16). Kündigung/Kündigungsschutz Bei der Gewichtung des Lebensalters im Rahmen der Kriterien der betriebsbedingten Kündigung kann zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann (BAG, Urteil vom 08.12.2022) (s.S. 17 - 18). Kurzarbeit Das BMAS hat den Referentenentwurf einer Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vorgelegt (s.S. 19). Rentenversicherung Der Sozialbeirat hat das Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2022 vorgelegt (s.S. 20 - 22). Das Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2022 beschlossen (s.S. 23 - 24). Sozialversicherung Der Bundestag hat das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen (s.S. 25). Das Werk „Das neue Statusfeststellungsverfahren“ ist im Beck-Verlag erschienen (s.S. 26). Urlaub Das europäische Recht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Anspruch eines Arbeitsnehmers auf bezahlten Jahresurlaub, den er in einem Bezugszeitraum erworben hat, in dessen Verlauf er tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, entweder nach Ablauf eines nach nationalem Recht zulässigen Übertragungszeitraums oder später auch dann erlöschen kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch auszuüben (EuGH, Urteil vom 22.09.2022) (s.S. 27 - 30).