Tätigkeiten
Die wichtigste Aufgabe des Verbandes ist der Abschluss von Tarifverträgen mit den zuständigen Gewerkschaften; Hauptverhandlungspartner ist die IG Metall. Durch Tarifverträge werden Arbeitsbedingungen für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien rechtlich verbindlich geregelt. Die Mitgliederberatung und -unterrichtung des AGV Stahl beinhaltet u.a.: Information und Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Individuelle Beratung bei allen Fragen der Personalpolitik, z.B. Arbeitszeitgestaltung, Entgeltgestaltung, Arbeitsorganisation und Mitbestimmungsfragen. Information über arbeits- und sozialrechtliche Entwicklungen, Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie sozialpolitische Daten. Unterrichtung durch vergleichende Statistiken über wichtige personalwirtschaftliche Kennziffern (z.B. Personalstand, Löhne, Gehälter, Arbeits- und Ausfallzeiten, Arbeitskosten). Jahresberichte des Verbandes mit umfassenden Materialien zu tarif- und personalpolitischen Entwicklungen - national und international - (z.B. Belegschaftsstände, Altersstruktur, Ausbildung, Fluktuation, Einkommen, Arbeitskosten, Produktivität). Zu personal- und sozialpolitischen Themen finden regelmäßige und bedarfsorientierte Arbeitskreise statt: Turnusmäßige Sitzungen der Personaldirektoren der Mitgliedsunternehmen zur gegenseitigen Unterrichtung und Erfahrungsaustausch. Regelmäßige Unterrichtung der Personalleiter über abgeschlossene Tarifverträge. „Ad hoc“ Arbeitsgruppen zu ausgewählten aktuellen Themen. Rechtsvertretung der Mitgliedsunternehmen vor den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Unterrichtung durch Statistiken über wichtige personalwirtschaftliche Kennziffern (z.B. Personalstand, Löhne, Gehälter, Arbeits- und Ausfallzeiten, Arbeitskosten). Beilegung von Streitigkeiten aus den Tarifverträgen und Betriebsverfassungsgesetz (Einigungsstellen). Vertretung der stahlspezifischen Interessen in der Arbeits- und Sozialpolitik gegenüber Bundes- und Landesregierungen. Einbringung der Gesichtspunkte der Stahlindustrie bei der Vorbereitung von Gesetzen. Tätigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung in Selbstverwaltungsorganen und Ausschüssen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, sowie als ehrenamtliche Richter beim Arbeitsgericht und beim Sozialgericht Düsseldorf sowie beim Bundesarbeitsgericht. Beteiligung an der Arbeit verschiedener Ausschüsse und Gremien befreundeter Verbände, insbesondere der Wirtschaftsvereinigung Stahl, befreundeter Arbeitgeberverbände und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der Verband ist Gesellschafter der START Zeitarbeit NRW GmbH, deren Aufgabe und Zielsetzung es ist, durch sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung Arbeitslose, insbesondere aus Zielgruppen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.